Mehr-Tages-Reise - Lernvideo

Artikel-Nr.: LV-002
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In diesem Lernvideo zeige ich Ihnen, wie Sie eine Mehr-Tages-Reise abrechnen.

 

Unser Beispiel ist wie folgt:
Sie waren 2 Tage in Wien und im direkten Anschluss 2 Tage in Prag.

Der Begin der Reise war am Montag, den 20. Januar 2020 um 08:00 Uhr und zurück in Ihre Privatwohnung oder zu Ihrer 1. Arbeitsstätte (Büro) sind Sie am Donnertag, den 23. Januar um 19:50 Uhr gekommen.

Das heiß, Sie waren auf einer zusammenhängenden 4-Tages-Dienstreise mit Wechsel in die Stadt eines anderen Landes, in der andere Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen gelten.
Die Flüge, Parkgebühren, Hotelrechnungen und Taxi-Fahrten haben Sie mit Ihrer Kreditkarte oder Bar bezahlt.

 

Am Anreisetag erhalten Sie die Verpflegungspauschale für Wien in Österreich = "AT" = 27 Euro. - Für ganz Österreich gilt eine einheitliche Verpflegungspauschale, also auch für die Hauptstadt Wien. -

Aber das regelt das Formular automatisch, wenn in den Zeilen 25 bis 55 das korrekte "Land(Stadt)" Kürzel in der Spalte "O" eingestellt ist.

 

Am 2. Tag erhalten Sie die volle Verpflegungspauschale für Wien in Österreich = "AT" = 40 Euro, aber mit einem Abzug von 20% wegen dem Frühstück, das Sie über die Hotelrechnung bezahlt haben = 32,00 Euro.

 

Am 3. Tag ist der Wechsel nach Prag = "CZ". Wenn Sie Prag vor 24 Uhr erreicht haben, gelten für den 3. Tag alle Pauschalen von Prag. Stellen in der Zeile 27 in Zell "L27" und wählen Sie "Prag" aus.

für erhalten Sie die volle Verpflegungspauschale für Wien in Österreich = "AT" = 40 Euro, aber einen Abzug von 20% wegen dem Frühstück, das Sie .

 

Achtung - Übernachtungen!

Als Freiberufler oder Gewerbetreibender, dürfen Sie nur die Verpflegungspauschalen gegenüber dem Finanzamt geltend machen - keine Übernachtungspauschalen! Für Übernachtungen müssen Freiberufler und Gewerbetreibende immer die Hotelrechnungen ansetzen.

 

Als Arbeitnehmer haben Sie, soweit Ihr Arbeitgeber nichts anderes bestimmt hat, die Wahl zwischen der Übernachtungspauschale und der von Ihnen gezahlten Hotelrechnung. Wurde das Hotel von Ihrem Arbeitgeber direkt bezahlt, hat sich die Übernachtungspauschale für Sie auch erledigt! Geben Sie dann im Formular in der Zeile 66 lediglich zur Info an, das die Übernachtungen mit oder ohne Frühstück gewesen waren. Waren die Übernachtungen mit Frühstück, müssen Sie bei den Verpflegungspauschalen in Spalte "O" den Abzug für "Frühstück" vornehmen, wie ich es in diesem Lernvideo-Beispiel auch getan habe.

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