Information in besten Händen
Auslandstagegelder werden vom Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder (fast) jedes Jahr veröffentlicht (R 9.6 Abs. 3 LStR). Ab 01.01.2020 gelten die mit dem Schreiben vom 26.11.2019 festgelegten Beträge (siehe Download, "Infos zu Reisekosten" ). Für Staaten, die nicht in der Auslandsreisekostentabelle enthalten sind, ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend; für Übersee- und Außengebiete eines Staates gilt der für das Mutterland geltende Pauschbetrag (R 9.6 Abs. 3 LStR).
Für Reisen, die im Jahr 2020 stattgefunden haben,
müssen diese Formulare verwendet werden!
Achtung:
Seit dem 24.12.2020 ist die Version 2020 für 10 Mitarbeiter kostenlos !!!